Der nächste wichtige Termin für den Onlinehandel steht fest: Ab dem 27. September 2026 müssen Händler beim Verkauf von Konsumgütern in der Europäischen Union die neuen Vorgaben zum EU-Gewährleistungslabel beachten. Bei Waren mit einer passenden gewerblichen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers kommt zusätzlich das produktspezifische GARAN-Label hinzu.
Bis zum Stichtag bleibt nicht mehr viel Zeit. Trotzdem ist Aktionismus keine gute Datenstrategie. Wer jetzt sauber trennt, welche Information allgemein für den Shop gilt und welche Angaben tatsächlich vom einzelnen Produkt abhängen, kann die Umstellung planbar gestalten. Das gilt besonders für OXID eShops mit vielen Herstellern, Varianten oder einem sechsstelligen Artikelbestand.
Zwei EU-Label mit unterschiedlichen Aufgaben
Gewährleistung und Garantie werden im Alltag häufig gleichgesetzt. Rechtlich und für die neue Kennzeichnung sind es jedoch zwei verschiedene Themen. Genau diese Unterscheidung soll durch die beiden EU-Label für Verbraucher leichter erkennbar werden.
Das EU-Gewährleistungslabel informiert allgemein
Das Gewährleistungslabel weist auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch beim Kauf von Konsumgütern hin. Es erklärt in standardisierter Form unter anderem, dass die gesetzliche Gewährleistung in der EU grundsätzlich mindestens zwei Jahre beträgt, welche Rechte bei einer nicht vertragsgemäßen Ware bestehen und wo weiterführende Informationen zu finden sind.
Für Online-Shops ist die farbige Fassung vorgesehen. Nach den Informationen der Europäischen Union kann das Label als allgemeiner Hinweis auf der Website platziert werden. Es muss also nicht für jeden Artikel mit individuellem Inhalt neu erstellt werden.
Das GARAN-Label ist an ein konkretes Produkt gebunden
Anders sieht es beim GARAN-Label aus, das gelegentlich auch als EU-Garantielabel gesucht wird. Es betrifft nur Waren, für die der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt. Das Label enthält deshalb veränderliche Angaben: die Garantiedauer, die Marke oder das Markenzeichen und eine Modellkennung.
Ein pauschales GARAN-Label für den gesamten Shop wäre daher nicht sinnvoll. Käufer müssen erkennen können, welches Label zu welchem Produkt gehört. Besteht keine passende Haltbarkeitsgarantie oder gilt eine Garantie nur für einen einzelnen Bestandteil der Ware, darf nicht allein aufgrund irgendeines Garantieversprechens automatisch ein GARAN-Label erscheinen.
Welche Shopbetreiber sollten jetzt aktiv werden?
Das allgemeine Gewährleistungslabel betrifft Verkäufer von Konsumgütern an Verbraucher in der EU. Für reine B2B-Angebote oder Leistungen, die keine körperlichen Waren sind, kann die Bewertung anders ausfallen. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Shopsoftware, sondern das tatsächliche Sortiment und die angesprochene Kundengruppe.
Beim GARAN-Label beginnt die Vorbereitung mit einer Bestandsaufnahme. Besonders relevant sind Sortimente mit langlebigen Markenprodukten, etwa aus den Bereichen Elektronik, Werkzeuge, Haushaltsgeräte, Sport, Freizeit oder Einrichtung. Dort werden freiwillige Herstellergarantien von drei, fünf oder mehr Jahren vergleichsweise häufig als Verkaufsargument eingesetzt.
Prüfen Sie vor allem diese Fragen:
- Welche Hersteller gewähren eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren?
- Gilt diese Garantie kostenlos und für die gesamte Ware?
- Ist die Laufzeit innerhalb einer Marke einheitlich oder gibt es Produktreihen mit Abweichungen?
- Sind Marke, Hersteller und eine geeignete Modellkennung in den Artikeldaten vorhanden?
- Wo stellt der Hersteller die vollständigen Garantiebedingungen bereit?
Die letzte Frage ist besonders wichtig: Das GARAN-Label ist keine vollständige Garantieerklärung. Wer mit einer Herstellergarantie wirbt, muss die zugehörigen Bedingungen weiterhin zugänglich machen. Das Label ersetzt diese Informationen nicht.
Warum eine Pflege pro Artikel bei großen Sortimenten scheitert
Ein Shop mit 100.000 Artikeln kann nicht wirtschaftlich vorbereitet werden, wenn für jede Position dieselben Herstellerinformationen von Hand eingetragen werden müssen. Eine tragfähige Lösung sollte wiederkehrende Daten deshalb dort speichern, wo sie entstehen: beim Hersteller.
Hat eine Marke beispielsweise für eine Produktgruppe grundsätzlich drei Jahre Haltbarkeitsgarantie, kann dieser Wert als Herstellerstandard dienen. Nur Artikel mit einer abweichenden Laufzeit benötigen eine eigene Angabe. Varianten und Stammartikel sollten dabei ebenfalls zusammenspielen, damit vorhandene Daten nicht mehrfach gepflegt werden.
Dieses Prinzip reduziert die Aufgabe von „jeden Artikel bearbeiten“ auf drei überschaubare Schritte:
- Hersteller mit geeigneter Haltbarkeitsgarantie identifizieren.
- Gemeinsame Grunddaten einmal zentral hinterlegen.
- Nur tatsächliche Ausnahmen am Artikel korrigieren oder ausschließen.
Damit wird die Sortimentsgröße nicht bedeutungslos, aber beherrschbar. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass identische Produkte einer Marke mit widersprüchlichen Angaben gekennzeichnet werden.
Wo sollten die Label im Online-Shop erscheinen?
Für das allgemeine Gewährleistungslabel nennt die EU einen gut sichtbaren allgemeinen Hinweis auf der Website als Beispiel. Je nach Aufbau des Shops kann eine Anzeige zusätzlich auf der Artikeldetailseite, im Warenkorb oder im letzten Bestellschritt sinnvoll sein. Eine kompakte Vorschau, die bei einem Klick die vollständige Grafik öffnet, hält Produktseiten übersichtlich.
Das GARAN-Label ist dagegen produktspezifisch. Die Zuordnung zur Ware sollte bereits auf der Artikeldetailseite eindeutig sein. Auch bei einer zusätzlichen Darstellung im Warenkorb oder Bestellabschluss muss klar bleiben, zu welcher Position Garantiedauer, Marke und Modellkennung gehören. Eine kompakte, aufklappbare Darstellung ist für Websites ausdrücklich vorgesehen.
Bei der Gestaltung gibt es wenig Spielraum. Online müssen die Label farbig erscheinen. Für die individualisierbaren Angaben des GARAN-Labels sind außerdem die festgelegten Farben, Größen und die Schriftfamilie Inter zu beachten. Ein optisch ähnlicher Eigenentwurf ist daher keine gute Abkürzung.
Bestellbestätigung und Garantiebedingungen getrennt betrachten
Im Shop wird die Information vor Vertragsschluss sichtbar gemacht. Zusätzlich kann bei Bestellungen mit einem betroffenen Garantieprodukt eine dauerhafte Bereitstellung des individuellen GARAN-Labels relevant sein. Eine Grafik als Anlage zur Bestellbestätigung ist dafür eine schlanke Möglichkeit, weil der Kunde sie speichern und später erneut aufrufen kann.
Davon getrennt bleiben die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers. Sie müssen die gesetzlichen Pflichtangaben zur Garantie enthalten und spätestens bei Lieferung in dauerhafter Form verfügbar sein. Ein automatisch erzeugtes Label kann fehlende oder unvollständige Herstellerbedingungen nicht ersetzen.
Diese Fehler sollten Sie bei der Vorbereitung vermeiden
- Gewährleistung und Herstellergarantie verwechseln: Das allgemeine Gewährleistungslabel gilt nicht nur für Produkte mit freiwilliger Garantie.
- GARAN für jede Garantie anzeigen: Maßgeblich ist eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware.
- Ein einziges GARAN-Label zentral einbauen: Garantiedauer, Marke und Modellkennung müssen zum jeweiligen Produkt passen.
- Nur auf die Grafik achten: Bei Garantiewerbung gehören auch die vollständigen Garantiebedingungen in den Blick.
- Produktdaten erst kurz vor dem Stichtag prüfen: Fehlende Hersteller- oder Modellangaben fallen bei großen Katalogen nicht in wenigen Stunden auf.
- Das offizielle Design nachbauen: Farben, Typografie und Aufbau sind vorgegeben und sollten unverändert übernommen werden.
Praxis-Checkliste bis zum 27. September 2026
- Sortiment einordnen: Prüfen Sie, welche körperlichen Waren an Verbraucher verkauft werden.
- Herstellergarantien erfassen: Fragen Sie bei Herstellern oder Lieferanten nach Laufzeit, Umfang und Bedingungen.
- Stammdaten kontrollieren: Marke, Hersteller und Modellkennung müssen zuverlässig im Shop vorhanden sein.
- Standards und Ausnahmen festlegen: Definieren Sie Grundlaufzeiten je Hersteller und abweichende Produkte.
- Anzeigeorte auswählen: Planen Sie die allgemeine Information und die eindeutige Produktzuordnung des GARAN-Labels.
- Bestellkommunikation prüfen: Entscheiden Sie, wie Labelgrafiken und Garantiebedingungen nach dem Kauf bereitgestellt werden.
- Testbestellungen durchführen: Kontrollieren Sie unterschiedliche Hersteller, Varianten, Sprachen und Warenkörbe vor dem Livebetrieb.
Wie das eComStyle-Modul die Umsetzung unterstützt
Für eine wartbare Einbindung haben wir das Modul Gewährleistungs- und GARAN-Label entwickelt. Es verbindet das allgemeine EU-Gewährleistungslabel mit automatisch zusammengestellten, produktspezifischen GARAN-Labeln.
Der Schwerpunkt liegt auf geringem Pflegeaufwand: Grundlaufzeiten und ein abweichender Marken- oder Herstellername können zentral beim Hersteller hinterlegt werden. Eine abweichende Garantiedauer wird nur dort gepflegt, wo ein einzelner Artikel oder eine Variante vom Standard abweicht. Vorhandene Artikelnummern, Herstellernummern oder EAN-Daten können als Modellkennung genutzt werden.
Shopbetreiber wählen selbst, an welchen vorgesehenen Stellen die Label erscheinen und ob eine kompakte oder vollständige Darstellung verwendet wird. Das allgemeine Gewährleistungslabel steht in allen 24 EU-Amtssprachen bereit; die passende Sprachfassung wird anhand der aktiven Shopsprache gewählt. Optional können die zu einer Bestellung gehörenden Labelgrafiken auch mit der Bestellbestätigung bereitgestellt werden.
Häufige Fragen zum EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label
Muss für jeden Artikel ein eigenes Gewährleistungslabel erstellt werden?
Nein. Das Gewährleistungslabel enthält allgemeine Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht. Es wird in der zur Shopsprache passenden offiziellen Fassung eingebunden und benötigt keine individuellen Produktdaten.
Braucht jedes Produkt ein GARAN-Label?
Nein. Es wird nur für Produkte benötigt, bei denen die Voraussetzungen der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren und die Geltung für die gesamte Ware.
Muss für jeden Artikel ein PDF hinterlegt werden?
Für die Erzeugung des GARAN-Labels ist kein eigenes PDF pro Artikel erforderlich. Die veränderlichen Angaben können aus den Hersteller- und Produktdaten des Shops stammen. Die vollständigen Garantiebedingungen sind jedoch ein separates Dokument beziehungsweise eine separate Information des Garantiegebers.
Darf das GARAN-Label kompakt angezeigt werden?
Ja. Für Websites ist ein geschachteltes Format vorgesehen, das sich durch eine Interaktion öffnen lässt. Die kompakte Ansicht muss dabei eindeutig zum Produkt gehören, und die vollständige farbige Darstellung muss gut erkennbar zugänglich sein.
Wo finde ich die offiziellen Informationen?
Die Europäische Union erläutert beide Kennzeichnungen auf ihrer Seite zum Gewährleistungslabel und GARAN-Label. Eine ausführliche Einordnung für deutsche Online-Händler bietet außerdem die FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Fazit: Jetzt Daten ordnen, statt im September improvisieren
Die sichtbare Labelgrafik ist nur der letzte Schritt. Die eigentliche Vorbereitung besteht darin, allgemeine Gewährleistungsinformationen von produktbezogenen Garantieangaben zu trennen und die nötigen Hersteller- und Modelldaten verlässlich zu pflegen. Wer diese Struktur rechtzeitig schafft, kann auch ein großes Sortiment ohne flächendeckende Einzelbearbeitung vorbereiten.
Das eComStyle-Modul übernimmt die technische Darstellung und setzt vorhandene Shopdaten gezielt für die Labelerzeugung ein. Welche Produkte tatsächlich die Voraussetzungen für ein GARAN-Label erfüllen und welche Garantiebedingungen gelten, muss weiterhin anhand der Herstellerangaben entschieden werden.
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt den derzeit veröffentlichten Stand und stellt keine Rechtsberatung dar. Lassen Sie die konkrete Umsetzung für Ihr Geschäftsmodell bei Bedarf rechtlich prüfen.