Derzeit gibt es unter Shopbetreibern eine Diskussion, ob das Versenden einer Registrierungsbestätigung per Email als unzulässige Werbung gewertet werden kann und ob dadurch Abmahngefahr für den Shopbetreiber besteht.
Es gibt verschiedene Meinungen. Unklar ist auch, unabhängig von der möglichen Abmahngefahr, welchen Nutzen die Registrierungsbestätigung per Email für den Kunden bringt.