Tipp: Widerrufsrecht automatisch ändern am 13. Juni 2014

 26. Mai 2014

Der 13. Juni 2014 ist für Shopbetreiber ein wichtiger Termin. An diesem Tag tritt bereits um 0:00 Uhr früh das neue Verbraucherrecht in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts wird in jedem deutschen Onlineshop, der an Verbraucher liefert, mindestens eine neue Widerrufsbelehrung erforderlich.
Wer die Umstellung verpasst, setzt sich unnötigerweise der Gefahr aus, von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Sicherlich wird es für die meisten Shopbetreiber kein allzu großes Problem darstellen, ausnahmsweise einmal bis 24:00 Uhr wach zu bleiben, um die alte Widerrufsbelehrung durch die Neue zu ersetzen.
Aber natürlich es kann auch vorkommen, dass man gerade etwas anderes zu tun hat, unterwegs ist, oder einfach keine Lust hat, mitten in der Nacht am Shop zu schrauben.

Automatischer Umschalter von CMS – Inhalten:

In diesem Fall kann man mit ein paar Zeichen Smarty-Code direkt in der CMS-Seite „Widerrufsrecht“ (oxrightofwithdrawal) einen automatischen Umschalter einbauen, der, sobald sich das Datum ändert, den neuen Inhalt anstelle des Alten anzeigt.

Kopieren Sie dazu einfach folgenden Code im Adminbereich des OXID eShop unter Kundeninformationen > CMS-Seiten > Widerrufsrecht in das Texteingabefeld.
Anstelle von Zeile 2 fügen Sie die neue Widerrufsbelehrung ein, anstelle von Zeile 4 die bisherige:

[{if $smarty.now|date_format:"%d" > 12}]
  Tag größer als 12, hier die neue Widerrufsbelehrung eintragen
[{else}]
  Tag kleiner als 13, hier die alte Widerrufsbelehrung eintragen
[{/if}]

Der Beispielcode ist schnell erklärt: In der ersten Zeile wird das aktuelle Datum ermittelt und so formatiert, dass nur der aktuelle Tag als eine Zahl ausgegeben wird.
Sobald eine größere Tageszahl als 12 ermittelt wird, tritt der nachfolgende Inhalt (Zeile 2) in Kraft, bei Tageszahlen kleiner oder gleich 12 wird der Inhalt in Zeile 4 angezeigt.

Denken Sie bitte auch daran, nach der Umstellung bei Gelegenheit die Smarty-Abfrage und die alte Widerrufsbelehrung zu entfernen, da ansonsten am 01.07. wieder die alten Inhalte aktiviert werden.

Wie muss die Widerrufsbelehrung geändert werden?

Unter folgender Adresse finden Sie einige Muster-Widerrufsbelehrungen für unterschiedliche Einsatzzwecke und viele weitere nützliche Informationen zum neuen Verbraucherrecht: http://www.trustedshops.de/lp/verbraucherrechterichtlinie/welcome.html

Weitere Anpassungen:

Haben Sie Ihre Widerrufsbelehrung auch in den AGB integriert, müssen natürlich auch diese rechtzeitig geändert werden.
Sie können mit dem obigen Codebeispiel auch Ihre AGB oder jede andere CMS-Seite automatisch an einen bestimmten Tag umschalten.

Noch eInfacher ist es, wenn Sie in Ihren AGB an der entsprechenden Stelle folgenden Codeschnipsel anstelle des Widerrufsrechts einfügen.
Dann wird an dieser Stelle automatisch der aktuelle Inhalt der CMS-Seite „Widerrufsrecht“ integriert:

[{ oxcontent ident=oxrightofwithdrawal }]

Vorteil: Die Widerrufsbelehrung muss nur an einer zentralen Stelle gepflegt werden, Kopierfehler werden von vornherein vermieden.

Für die obigen Infos und Beispiele übernehmen wir selbstverständlich keine Gewähr 😀
Bitte prüfen Sie unbedingt zeitnah nach, ob das Umschalten tatsächlich erfolgt ist. Tragen Sie Smarty-Codes nicht mit einen WYSIWYG-Editor wie den TinyMCE oder den CKEditor in CMS-Seiten ein, da dieser bestimmte Zeichen umwandelt und den Code damit zerstört.


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